Rechtsprechung
OLG München, 28.05.1990 - 11 W 1105/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1960 Abs. 1 S. 2; BRAGO § 6 Abs. 1 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abschluß der Instanz; Feststellung mehrerer Erben; Nachlaßpfleger; Unbekannte Erben; Prozeßbevollmächtigter; Mehrere Auftraggeber
Papierfundstellen
- MDR 1990, 933
- Rpfleger 1990, 436
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 22.10.1987 - 17 W 279/87
Erbengemeinschaft; Rechtsverkehr; Anwaltliche Tätigkeit
Auszug aus OLG München, 28.05.1990 - 11 W 1105/90
Der von den Bekl. zitierte Beschluß des OLG Köln (AnwBl 1988, 251 [hier: IV (477) 228 b-c]) betrifft nicht den vorliegenden Fall einer Nachlaßpflegschaft für unbekannte Erben, sondern die hier nicht entscheidungserhebliche und übrigens auch vom Senat bejahte Ä Frage, ob bei einer (festgestellten) ungeteilten Erbengemeinschaft überhaupt von »mehreren Auftraggebern« i. S. von § 6 BRAGO gesprochen werden kann (vgl. Senat, MDR 1985, 856 [hier: IV (477) 2 16 a]). - OLG München, 19.06.1985 - 11 W 1333/85
Auftraggeber; Mehrere Auftraggeber; Erblasser; Rechtsstreit
Auszug aus OLG München, 28.05.1990 - 11 W 1105/90
Der von den Bekl. zitierte Beschluß des OLG Köln (AnwBl 1988, 251 [hier: IV (477) 228 b-c]) betrifft nicht den vorliegenden Fall einer Nachlaßpflegschaft für unbekannte Erben, sondern die hier nicht entscheidungserhebliche und übrigens auch vom Senat bejahte Ä Frage, ob bei einer (festgestellten) ungeteilten Erbengemeinschaft überhaupt von »mehreren Auftraggebern« i. S. von § 6 BRAGO gesprochen werden kann (vgl. Senat, MDR 1985, 856 [hier: IV (477) 2 16 a]). - OLG Hamburg, 19.07.1982 - 8 W 172/82
Auszug aus OLG München, 28.05.1990 - 11 W 1105/90
Der Senat befindet sich mit dieser Auffassung in Übereinstimmung mit der in Lit. und Rechtspr. Ä soweit ersichtlich Ä bisher allein vertretenen Ansicht (vgl. OLG Hamburg, MDR 1982, 1030; OLG Koblenz, KostRsp.
- KG, 19.06.2001 - 1 W 364/01
Keine Mehrheit von Auftraggebern bei Prozessführung durch den Nachlasspfleger für …
Wegen der demnach für die Nachlasspflegschaft gerade charakteristischen Ungewissheit, wer der Erbe ist oder die Erben sind, liegt bei einer Prozessführung durch den Nachlasspfleger für die unbekannten Erben keine Mehrheit von Auftraggebern iSv § 6 BRAGO vor, wenn zwar mehrere Personen als Erbe in Betracht kommen, jedoch erst nach Abschluss der Instanz als Erben festgestellt werden (vgl. OLG Hamburg JurBüro 1982, 1505 [1506]; OLG Koblenz KostRsp § 6 BRAGO, Nr. 140; OLG München JurBüro 1990, 1156;… Gerold/Schmidt-von Eicken, BRAGO, 14. Auflage, § 6 Rdn. 20;… Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 6 Rdn. 6, Stichwort "unbekannte Erben"). - OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 7 W 11/00
Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Vertretung zunächst unbekannt, von …
Der zu beurteilende Sachverhalt entscheidet sich insoweit entscheidend von demjenigen, den die Entscheidung des Oberlandesgerichts München im Beschluß vom 28. Mai 1990 ( 11 W 1105/90; Rpfleger 1990, 436, 437) zum Inhalt hatte.
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 04.12.1989 - 2/9 T 478/88 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Dezember 1989 - 2/9 T 478/88 (https://dejure.org/1989,12628)
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1990, 933